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Barrierefreiheit – verpflichtend für (fast) alle Webseiten

Barrierefreiheit – verpflichtend für (fast) alle Webseiten

Das BFSG (Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz) tritt verpflichtend für alle ab dem 28.06.2025 in Kraft. Von Online-Shops bis Apps, das Internet muss barrierefrei werden. Wie und ob du davon betroffen bist und worauf du achten solltest, erfährst du hier.


Disclaimer: Wir dürfen und können keine Rechtsberatung leisten, diese Informationen dienen nur der Übersicht.

Infos zum Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)
Was ist das BFSG?

Das BFSG setzt die Vorgaben des European Accessibility Acts (EAA) um und verpflichtet Unternehmen, digitale Barrieren abzubauen, um allen Menschen – einschließlich Menschen mit Behinderungen – einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Bin ich vom BFSG betroffen?

Ja, in den meisten Fällen. Das BFSG gilt für alle Unternehmen die über eine Website elektronische Dienstleistungen anbieten – egal ob z.B. eCommerce oder die Kontaktaufnahme für ein Kundengespräch – ab dem 28. Juni 2025. Unternehmen sollten zeitnah mit der Anpassung beginnen, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.

Ausnahmen bestehen nur für kleine Dienstleister: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro. Wird eines dieser Kriterien überschritten, muss das Unternehmen die BFSG-Regelungen einhalten. 

Für Unternehmen mit BFSG-relevanten Produkten gibt es keine solche Ausnahmeregelung.

Wann gilt eine Website als barrierefrei?

Barrierefreie Websites sind für alle Menschen zugänglich, unabhängig von individuellen Einschränkungen. Die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren dazu vier wesentliche Prinzipien:

•  Wahrnehmbarkeit: Texte, Bilder und Videos müssen für alle Nutzergruppen zugänglich sein, z.B. durch ausreichende Kontraste und Alternativtexte.
•   Bedienbarkeit: Die Website muss mit verschiedenen Eingabemethoden, wie Tastatur und Screenreader, bedienbar sein.
•   
Verständlichkeit: Inhalte sollen klar und einfach formuliert sein; komplexe Sachverhalte werden leicht verständlich dargestellt.
•   
Robustheit: Die Website muss auch mit älteren Browsern und assistiven Technologien funktionieren.

Warum VON DER SEE für Barrierefreiheit?

Inklusive Lösungen

Wir gestalten deine digitalen Produkte so, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Dadurch schaffen wir einen Mehrwert für dein Unternehmen und erweitern deine Reichweite.

Zukunftssichere digitale Präsenz

Durch unsere Barrierefreiheitsoptimierungen und Schulungen stellst du sicher, dass deine Website und digitalen Produkte langfristig nutzerfreundlich und inklusiv bleiben.

Auf Wunsch: BITV-Tests mit renommierten Partnern

In Zusammenarbeit mit anerkannten Prüfstellen bieten wir umfassende Tests an, um sicherzustellen, dass deine digitalen Produkte den aktuellen Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Unsere Partner verfügen über tiefgehende Expertise und helfen dir, konkrete Maßnahmen zur Optimierung umzusetzen. 

Badge für das Seminar "Barrierefreiheit in und mit IT-Projekten nach BITV 2.0 / EN 301 549" von Sebastian Freitag

Badge für die Kursabsolvierung von Sebastian Freitag

BFSG: Unser Vorgehen für deine Website
BFSG: Unser Vorgehen für deine Website

Unser Prozess zur Optimierung der Barrierefreiheit

1

Expertenevaluation

Unser erfahrenes Design- und Entwicklungsteam führt eine detaillierte Ersteinschätzung deiner Website durch. Dabei identifizieren wir potenzielle Barrieren und Verbesserungsmöglichkeiten.

2

Individueller Prüfbericht

Ein ausführlicher VON DER SEE Prüfungsbericht fasst alle Erkenntnisse und Empfehlungen übersichtlich zusammen.

3

BITV-Selbsttest

Nach Abschluss der Optimierungen führen wir einen BITV-Selbsttest durch, um die Verbesserungen zu verifizieren und zu dokumentieren.

4

Maßgeschneidertes Angebot

Basierend auf unserer Einschätzung erstellen wir einen detaillierten Kostenvoranschlag für notwendige Optimierungen.

5

Zertifizierte Expertise (optional)

Bei Bedarf kann der gesamte Prozess in Zusammenarbeit mit einem IAAP-zertifizierten Partnerunternehmen durchgeführt werden. Dies gewährleistet höchste Standards, ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

6

Rechtssichere Dokumentation

Zum Abschluss erstellen wir eine professionelle Barrierefreiheitserklärung für deine Website, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Wie arbeiten wir mit dir zusammen?


Zusammenarbeit mit VDS

1

Transparent

Wir stellen dir jederzeit verfügbare Reports zur Verfügung und beantworten zeitnah jede Frage zu unseren Maßnahmen.

2

Offen und ehrlich

Wir kommunizieren realistisch und vermeiden unrealistische Versprechungen. Unser Ziel ist es, nachhaltige und effektive Lösungen für deine digitale Präsenz zu schaffen.

3

Direkt

Du hast einen direkten Ansprechpartner, der dir per E-Mail oder Telefon zur Verfügung steht. So gewährleisten wir eine reibungslose und effiziente Kommunikation während des gesamten Prozesses.

Zusammenarbeit mit VDS

Kontaktiere uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch!


Interessiert an einer barrierefreien und zukunftssicheren Website?

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Sebastian Freitag

Geschäftsführer
CDO, Berater, Planer

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