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Kann ich Google Fonts DSGVO-konform einsetzen?

Immer wieder kommt es zu Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO, weil Google Fonts falsch eingesetzt werden. Wir geben dir einen kleinen Überblick, was möglich ist.

Hinweis: Es handelt sich bei diesem Artikel um Kenntnisse aus der eigenen Anwendung und täglichen Recherche. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und ersetzt keinen juristischen Rat.

Zunächst die aktuelle Lage

Im Februar 2022 sprach das Oberlandesgericht in München ein Urteil zur Nutzung von Google Fonts auf Webseiten. Dem Kläger wurden dabei 100 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Wer Schriften von Google-Servern in seine Webseite ohne Zustimmung einbindet, verstößt gegen die DSGVO. „Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers durch die Beklagte an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB dar“, schreibt das Gericht.

Diese Summe mag zunächst klein sein, ihre Wirkung hingegen war beträchtlich, denn seit diesem Urteil vermehren sich Klagen gegen Websitebetreiber deutlich, wie beispielsweise die Handwerkskammer München feststellte. Wichtig: Hierbei sind nicht nur Schriften von Google betroffen, sondern letztendlich alle Inhalte, die von US-Amerikanischen Diensten bereitgestellt werden. Diese Services heißen in Kurzform CDN (Content Delivery Network). Teuer wird der Spaß, wenn man den Aufforderungen nicht nachkommt und keine Abhilfe schafft. In diesem Fall drohen hohe Geldstrafen und sogar Haftstrafen.

Wie nutze ich Google Fonts korrekt?

Möglichkeit 1 – lokal gehostet

Etwas umständlicher für dich, aber definitiv unser Favorit: Google Fonts lokal einbinden. Google bietet die Nutzung der bereitgestellten Schriften gemeinfrei also Open Source an. Das bedeutet, dass jede:r die Schriften ohne Lizenzgebühren oder Angaben nutzen kann. Das gibt dir die Möglichkeit, die gewünschte Schrift also ohne Einsatz der Google-Server zu nutzen. Die Einbindung erfolgt via CSS und stellt erfahrene Entwickler:innen vor keine Schwierigkeiten.

Möglichkeit 2 – via Cookie Consent Banner

Willst du weiterhin den Weg über ein CDN wie fonts.google.com gehen, so bitte die Besucher:innen deiner Webseite um Einwilligung. Dies ist über dein Cookie-Consent-Banner prinzipiell abfragbar. Achtung! Dieser Fall war nicht Bestandteil der Verhandlung am OLG München! Im verhandelten Fall wurde kein Consent-Tool eingesetzt. Ob dies ausreichend ist, ist nach aktueller Kenntnis unklar. Da aber bei Ablehnung durch die Besucher:innen deiner Webseite eine andere Schrift bereitgestellt werden muss, ist diese Lösung aus unserer Sicht weniger sinnvoll. Im Zweifelsfall erleidet so auch dein Design Schiffbruch oder ein größerer Aufwand bei der Webentwicklung der Seite entsteht.

Fazit:

Google Fonts oder andere Drittanbieter wie Adobe zu nutzen ist nach wie vor möglich. Wer bereits ein sauber eingestelltes Consent Tool (Cookie Banner) nutzt, hat tendenziell viel richtig gemacht. Noch besser ist die Einbindung der Schrift auf lokaler Ebene. Die Erlaubnis von Google hierzu hast du. Als Kunde bei VON DER SEE planen wir von Anfang an den korrekten Einsatz von Schriften mit dir. Sprich uns gern an, wenn du unsicher bist – wir helfen gern weiter.

Du brauchst Hilfe für dein Unternehmen?

Auch wenn manche Dinge mit ein wenig Hilfe selbst zu lösen sind, so stehen Unternehmen immer wieder vor komplexen Aufgaben und das kostet Zeit und Nerven. Gern helfen wir dir dabei, den richtigen Kurs zu setzen. So kannst du dich auf dein Business konzentrieren, Ideen entwickeln und voran kommen. Lust auf Loslegen?
Wir freuen uns darauf, von dir zu hören.

Sebastian Freitag

Tel.: 0 49 21 / 999 67-202